Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Coaching Stand: 19.12.2025
für Coaching- und Trainingsleistungen der
3Connect TOC GmbH für das Angebot auf „Dein-Versandcoach.de“
Antonio-Segni-Str. 4, 44263 Dortmund
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Reisekosten und Spesen
- Leistungszeit und -ort
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Stornierung und Umbuchung
- Leistungsänderungen
- Haftung
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Urheberrechte
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Anwendung auf Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Sie gelten für alle Verträge zwischen der
3Connect TOC GmbH, Antonio-Segni-Str. 4, 44263 Dortmund
Registereintrag: Amtsgericht Dortmund, HRB 37691
Umsatzsteuer-ID: DE457847693
– nachfolgend „Anbieter“ –
und dem jeweiligen Kunden (Unternehmen, juristische Person oder Kaufmann im Sinne des HGB) über Coaching-, Trainings- und vergleichbare Entwicklungsleistungen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Coaching-, Trainings- und Entwicklungsleistungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter, Führungskräfte oder Projektteams.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Einzel- und Gruppencoachings
- Präsenz-, Online- oder Hybrid-Coachings
- Workshops, Trainings, Reflexions- und Entwicklungsformate
- begleitende Analysen sowie Vor- und Nachbereitung
(3) Coaching ist eine dienstvertragliche Leistung. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen nach anerkannten professionellen Standards.
(4) Art, Umfang, Dauer und Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Beauftragung.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Beauftragung (z. B. per E-Mail),
- Annahme eines Angebots,
- oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
(3) Mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Leistungsaufnahme gilt der Vertrag als geschlossen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
(3) Bei Einzel-Coachings mit einem Auftragswert > 4.000 € kann der Anbieter eine Anzahlung bis zu 30 % der Gesamtsumme vor Leistungsbeginn verlangen.
(4) Für Workshops und Seminare ist eine vollständige Vorabzahlung (100%) erforderlich. Diese wird spätestens 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig oder – bei späterer Buchung – innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss. Die Teilnahme kann vom fristgerechten Eingang der Zahlung abhängig gemacht werden.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen und Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(6) Nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
5. Reisekosten und Spesen
(1) Coaching-Leistungen beim Kunden vor Ort werden zuzüglich Reise- und Nebenkosten berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(2) Abgerechnet werden insbesondere:
- Bahnfahrten 1. Klasse
- Flüge Economy (Europa) / Business (Interkontinental)
- Pkw-Fahrten mit 0,42 €/km
- Übernachtungskosten des Coaches
(3) Übernachtungskosten werden gegen Vorlage entsprechender Belege in tatsächlicher Höhe abgerechnet, sind jedoch auf maximal 150 € pro Nacht begrenzt.
Diese Begrenzung gilt nicht bei Aufenthalten während Messezeiten, Großveranstaltungen oder vergleichbaren Ausnahmesituationen, in denen marktübliche Hotelpreise überschritten werden.
Bei mehrtägigen Einsätzen kann zusätzlich eine angemessene Pauschale für Verpflegungsmehraufwand gemäß den steuerlich zulässigen Sätzen berechnet werden.
(4) Reisezeiten bei Einzelcoachings gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit und werden spitz mit einem Stundensatz von 79 € (zzgl. USt) berechnet, sofern sie bei üblicher Verkehrslage eine Stunde je Strecke überschreiten oder außerhalb eines Radius von 75 km erfolgen.
(5) Teilnehmerkosten bei Workshops & Seminaren:
- An-/Abreise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer sind nicht im Preis enthalten und vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu tragen.
- Verpflegungskosten der Teilnehmer werden nur übernommen, soweit sie ausdrücklich im Kurs- oder Seminarprogramm beschrieben sind.
6. Leistungszeit und -ort
(1) Zeit und Ort der Coaching-Leistung werden einvernehmlich vereinbart oder sind bei Workshops & Seminaren im Buchungsangebot bereits definiert.
(2) Coachings können beim Kunden, online oder an einem neutralen Ort stattfinden.
(3) Bei Verhinderung des Coaches aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) wird ein Ersatztermin angeboten. Kann ein Teilnehmer bei einem Gruppencoaching (Workshop oder Seminar) den Ersatztermin nicht annehmen besteht ein Anspruch auf 100% Erstattung der Teilnehmergebühr des gebuchten Kurses. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(4) Während Workshops, Seminaren oder Trainings können Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden. Die Rechte an den Aufnahmen einzelner Teilnehmer liegen bei den jeweiligen Personen. Für die Veröffentlichung oder Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, wird deren ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Coaching ist ein aktiver Prozess und setzt die eigenverantwortliche Mitwirkung des Teilnehmenden voraus.
(2) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund fehlender Mitwirkung berühren den Vergütungsanspruch nicht.
8. Stornierung und Umbuchung
(1) Schriftform
Terminabsagen oder Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und gelten erst mit Bestätigung durch den Anbieter als wirksam.
(2) Stornierung von Einzel-Coachings
- Bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei
- Bis 2 Werktage vor Termin: 30 % Stornokosten der Teilnehmergebühr
- Später als 2 Werktage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % Stornokosten der Teilnehmergebühr
(3) Stornierung von Gruppen-Coachings (Workshops & Seminare)
- Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Stornokosten der Teilnehmergebühr
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 85 % Stornokosten der Teilnehmergebühr
- Später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % Stornokosten der Teilnehmergebühr
(4) Umbuchungen
Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann nach schriftlicher Anfrage und ausschließlich nach freiem Ermessen des Anbieters aus Kulanz genehmigt werden. Für genehmigte Umbuchungen behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 49,- € zu erheben. Alle Stornierungsfristen und -gebühren bleiben hiervon unberührt.
(5) Zahlungsverzug und automatische Stornierung
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach einmaliger Mahnung und Ablauf einer Frist von 5 Werktagen den gebuchten Platz automatisch zu stornieren. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 50% der Teilnehmergebühr fällig.
(6) Rechnungsstellung und Fälligkeit von Stornogebühren
Im Falle einer Stornierung wird dem Kunden die entsprechende Stornogebühr unverzüglich nach Eingang der Stornierung in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr ist sofort ohne Abzug zahlbar. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der ursprüngliche Termin oder das gebuchte Coaching bereits stattfand oder nicht.
(7) Mindestteilnehmerzahl / Absage durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmeranzahl ist je Seminar / Workshop angegeben.
In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden den Teilnehmern unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(8) Reise- und Fremdkosten
Bereits entstandene Reise- oder Fremdkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu erstatten, auch bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen.
9. Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche oder methodische Anpassungen sind zulässig, sofern Ziel und Charakter der Leistung gewahrt bleiben.
(2) Änderungen berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
(3) Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle coachingrelevanten Inhalte – auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
12. Urheberrechte
(1) Alle Coaching-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
(3) Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

